AOKN - HzV-Vertrag
Die Hausarztverbände Niedersachsen und Braunschweig haben gemeinschaftlich mit der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) und mit der AOK Niedersachsen (AOKN) zum 1. April 2010 einen Vertrag über die Hausarztzentrierte Versorgung (Hausarztvertrag) in Niedersachsen geschlossen.
Informationen zu
- Zielen
- Teilnahmevoraussetzungen
- Aufgaben
- Vergütung
- Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorung
- Teilnahmeerklärung des Hausarztes
- Teilnahmeerklärung des Versicherten und weiteres
erhalten Sie auf der Homepage der KVN ...
im Mitglieder-Portal > Verträge > Hausarztzentrierte Versorgung
AOKN-HZV-Vertrag.pdf
Adobe Acrobat Dokument [57.5 KB]
AOKN HZV -Vertrag Qualifikation.pdf
Adobe Acrobat Dokument [280.6 KB]
Auszüge des Vortrags von Dr. Gieseking und Dr. Kleinschmidt im Ärztehaus der KBN, Bezirksstelle Braunschweig (10.03.2010 und 24.03.2010). Falls Sie den gesamten Vortrag lesen möchten - nehmen Sie bitte mit der Geschäftsstelle des Hausärzteverbandes Braunschweig Kontakt auf;
Tel. 0531 33 43 66, Fax 0531 33 33 67,
Hausarztzentrierte Versorgung § 73 b SGB V
-
AOK Niedersachsen
und
-
Deutscher Hausärzteverband, Landesverband Braunschweig e.V.
-
Deutscher Hausärzteverband, Landesverband Niedersachsen e.V.
-
Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen
HzV-AOKN – Vertragsinhalte
· Allgemeines
· Teilnahmemöglichkeit für alle Hausärzte
(ohne Kinderärzte – separater Vertrag)
· Einschreibung von Versicherten ab 15 Jahre mit Wohnsitz in Niedersachsen
· Keine besonderen Anforderungen an Praxis (analog der bisherigen 9 €-Verträge)
· Keine Bereinigung der MGV/RLV zu Lasten der Gesamtheit/ des Einzelnen
· Keine Fallzahleinschränkungen durch Zugangserschwerung
· LKK und Deutsche BKK haben analogen Abschluss signalisiert
· Verhandlungen mit anderen Verbänden laufen
HzV - AOKN Teilnahmevoraussetzungen
-
Genehmigung zur Psychosomatischen Grundversorgung nach
-
NRN. 35100 und 35110 EBM
· Sprechstundenangebot für Arbeitnehmer (abends bzw. Wochenende)
(= keine konkreten Vorgaben, Empfehlung: am Bedarf ausrichten)
· Vollständige Vorhaltung der in der Teilnahmeerklärung aufgeführten apparativen Mindestausstattung
Akutlabor (= unter Akutlabor ist die Möglichkeit der Erbringung
von mindestens folgenden Leistungen zu verstehen:
Urinuntersuchungen und Leukozytenzählung)
Qualitätskontrolliertes BZ Messgerät
(=CE Zeichen oder sonstiges Prüfsiegel)
· Zustimmung zur Veröffentlichung des Vor- und Zunames, ggf. Titel, Praxisanschrift einschl- Telefon- und Faxnummer sowie der Praxisöffnungszeiten in den Teilnahmeverzeichnissen zur HZV AOK.
(= Die Daten werden z.Z. nur in der „Arztsuche“ auf der Website der KVN genutzt)
· Praxiszugang für Behinderte (=Die geforderte Sicherstellung des Praxiszugangs für behinderte Patienten ist nicht gleichbedeutend mit einem „behindertengerechten Praxiszugang“. Die Erklärung des Arztes, dass er, in welcher Form auch immer, sicherstellt, dass auch Behinderte Zugang zu seiner Praxis finden (z.B. dass Angehörige oder der Taxifahrer den Rollstuhl in den 1. Stock bringen), ist für eine Teilnahme ausreichend.
· Wartezeiten (= Die im Vertrag definierte maximale Wartezeit von 30 Minuten bezieht sich nur auf Patienten mit vorab vereinbarten Terminen. Selbstverständlich geht auch hier die Behandlung von Notfallpatienten vor. Soweit keine Termine vergeben wurden, gilt diese Vorgabe nicht. Der Arzt ist lediglich verpflichtet, die Patienten über die Dauer der voraussichtlichen Wartezeit zu informieren).
HZV-AOK - zukünftige Entwicklungen
· Entwicklung zusätzlicher P$P Module (pay für perfprmence) (frühestens ab 01.07.2010 relevant)
· Einbindung in die Praxis-EDV ohne bürokratische Aufwand
· Weitestgehend automatisierte Abrechnung über KV
· Beobachtung und ggf. Anpassung des Katalogs der besonderen Betreuungspauschalen
HZV-AOK – Einschreibung (Ärzte)
· KV-Bezirksstelle ist primär Ansprechpartner für Ärzte in allen Fragen
· Bearbeitung der Teilnahmeverträge – alle Verträge müssen vollständig und arztseitig unterschrieben sein
· Weitere arztseitige Nachweisunterlagen grundsätzlich nicht notwendig
HZV-AOK – weitere Informationen
· KVN-Portal (Hausarztvertrag AOK)
· AOKN Internet
· Im März 2010 – Textbeitrag im niedersächsischen Ärzteblatt (mit Nennung der Kontaktdaten der HZV – Ansprechpartner in den BZ)
· KVN Rundbriefe
· Vortragsfolien und Informationen des Hausärztverband Braunschweig Tel. 0531 33 43 66, Fax 0531 33 33 67
E-Mail: hausaerzteverband.braunschweig@t-online.de