AOKN  -  HzV-Vertrag

  

Die Hausarztverbände Niedersachsen und Braunschweig haben gemeinschaftlich mit der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) und mit der AOK Niedersachsen (AOKN) zum 1. April 2010 einen Vertrag über die Hausarztzentrierte Versorgung (Hausarztvertrag) in Niedersachsen geschlossen.

 

  Informationen zu

  - Zielen

  - Teilnahmevoraussetzungen
  - Aufgaben
  - Vergütung
  - Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorung
  - Teilnahmeerklärung des Hausarztes
  - Teilnahmeerklärung des Versicherten und weiteres

 

erhalten Sie auf der Homepage der KVN ...

im Mitglieder-Portal > Verträge > Hausarztzentrierte Versorgung

 

Vertrag über die Hausarztzentrierte Versorgung nach § 73b SGB V
AOKN-HZV-Vertrag.pdf
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Qualifikationsanforderungen an teilnehmende Hausärzte, u.a.
AOKN HZV -Vertrag Qualifikation.pdf
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Indikationsliste (3A, 3B, 3C)
AOKN HzV-Vertrag Anlage 4.pdf
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Auszüge d. Vortags HZV-AOK Vertrag
HZV AOK -Vortrag.pdf
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Auszüge des Vortrags  von Dr. Gieseking und Dr. Kleinschmidt  im Ärztehaus der KBN, Bezirksstelle Braunschweig (10.03.2010 und 24.03.2010). Falls Sie den gesamten  Vortrag lesen  möchten -  nehmen Sie bitte mit der Geschäftsstelle des Hausärzteverbandes Braunschweig Kontakt auf;

Tel. 0531 33 43 66, Fax 0531 33 33 67,

 E-Mail: hausaerzteverband.braunschweig@t-online.de

 

 

Hausarztzentrierte Versorgung § 73 b SGB V

 

  •  AOK Niedersachsen

            und 

  •  Deutscher Hausärzteverband, Landesverband Braunschweig e.V.
  •  Deutscher Hausärzteverband, Landesverband Niedersachsen e.V.
  •  Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen
  •  

 HzV-AOKN  –  Vertragsinhalte

 

·         Allgemeines

·         Teilnahmemöglichkeit für alle Hausärzte

(ohne Kinderärzte – separater Vertrag)

·         Einschreibung von Versicherten ab 15 Jahre mit Wohnsitz in Niedersachsen

·         Keine besonderen Anforderungen an Praxis (analog der bisherigen 9 €-Verträge)

·         Keine Bereinigung der MGV/RLV zu Lasten der Gesamtheit/ des Einzelnen

·         Keine Fallzahleinschränkungen durch Zugangserschwerung

·         LKK und Deutsche BKK haben analogen Abschluss signalisiert

·         Verhandlungen mit anderen Verbänden laufen

              HzV -  AOKN   Teilnahmevoraussetzungen

 

  • Genehmigung zur Psychosomatischen Grundversorgung nach
  •  NRN. 35100 und   35110 EBM

bzw. Beginn des Qualifikationserwerbs innerhalb eines Jahres nach     Teilnahmebeginn an der HZV AOK und Abschluss des Qualifikationserwerbs spätestens nach Ablauf von 3 Jahren Teilnahmebeginn an der HZV AOK 
 

·       Sprechstundenangebot für Arbeitnehmer (abends bzw. Wochenende)

(= keine konkreten Vorgaben, Empfehlung: am Bedarf ausrichten)

 

·     Vollständige Vorhaltung der in der Teilnahmeerklärung aufgeführten apparativen Mindestausstattung

 

Akutlabor (= unter Akutlabor ist die Möglichkeit der Erbringung

von mindestens folgenden Leistungen zu verstehen:

Urinuntersuchungen und Leukozytenzählung)

 

  Qualitätskontrolliertes BZ Messgerät

 (=CE Zeichen oder sonstiges Prüfsiegel)

 

·     Zustimmung zur Veröffentlichung des Vor- und Zunames, ggf. Titel, Praxisanschrift einschl- Telefon- und Faxnummer sowie der Praxisöffnungszeiten in den Teilnahmeverzeichnissen zur HZV AOK.

(= Die Daten werden z.Z. nur in der „Arztsuche“ auf der Website der KVN genutzt)

 

·     Praxiszugang für Behinderte (=Die geforderte Sicherstellung des Praxiszugangs für behinderte Patienten ist nicht gleichbedeutend mit einem „behindertengerechten Praxiszugang“. Die Erklärung des Arztes, dass er, in welcher Form auch immer, sicherstellt, dass auch Behinderte  Zugang zu seiner Praxis finden (z.B. dass Angehörige oder der Taxifahrer den Rollstuhl in den 1. Stock bringen), ist für eine Teilnahme ausreichend.

 

·          Wartezeiten (= Die im Vertrag definierte maximale Wartezeit von 30 Minuten bezieht sich nur auf Patienten mit vorab vereinbarten Terminen. Selbstverständlich geht auch hier die Behandlung von Notfallpatienten vor. Soweit keine Termine vergeben wurden, gilt diese Vorgabe nicht. Der Arzt ist lediglich verpflichtet, die Patienten über die Dauer der voraussichtlichen Wartezeit zu informieren).

 

 HZV-AOK  -    zukünftige Entwicklungen

 

·         Entwicklung zusätzlicher P$P Module (pay für perfprmence) (frühestens ab 01.07.2010 relevant)

·         Einbindung in die Praxis-EDV ohne bürokratische Aufwand

·         Weitestgehend automatisierte Abrechnung über KV

·         Beobachtung und ggf. Anpassung des Katalogs der besonderen Betreuungspauschalen

 HZV-AOK   –   Einschreibung (Ärzte)

 

·         KV-Bezirksstelle ist primär Ansprechpartner für Ärzte in allen Fragen

·         Bearbeitung der Teilnahmeverträge – alle Verträge müssen vollständig und arztseitig unterschrieben sein

·         Weitere arztseitige Nachweisunterlagen grundsätzlich nicht notwendig

 HZV-AOK  –  weitere Informationen

 

·         www.kvn.de

·         KVN-Portal (Hausarztvertrag AOK)

·         AOKN Internet

·         Im März 2010 – Textbeitrag im niedersächsischen Ärzteblatt (mit Nennung der Kontaktdaten der HZV – Ansprechpartner in den BZ)

·         KVN Rundbriefe

·         Vortragsfolien und Informationen des Hausärztverband Braunschweig    Tel. 0531 33 43 66, Fax 0531 33 33 67 

      E-Mail: hausaerzteverband.braunschweig@t-online.de