aktuelles Rundschreiben

Jahresbrief 2012

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wieder liegt ein ereignisreiches Jahr hinter uns. Gerade wurde noch das so genannte Versorgungsstrukturgesetz, auch „Landärztegesetz" genannt, verabschiedet.
Dieses Gesetz wird seinem Anspruch nicht einmal in Ansätzen gerecht. 1993 wurde vom damaligen Gesundheitsminister Horst Seehofer das Gesundheitsstrukturgesetz in Kraft gesetzt, das seitdem eine breite Spur der Verwüstung durch die ambulante ärztliche Versorgung zieht:

 

• Budgetierung der Leistungsausgaben
• Einführung eines Arznei- und Heilmittelbudgets
• steigende Zuzahlung der Versicherten
• die Einführung der Bedarfsplanung für Arztpraxen und nicht zuletzt
• das Konstrukt eines Risikostrukturausgleiches zwischen den Krankenkassen

 

haben tiefe Spuren hinterlassen. Eigentlich nur für einen kurzen Übergangszeitraum geplant, wirken die Grundzüge dieser Reform bis heute in allen Bereichen des Gesundheitswesens und haben letztendlich wesentlich zum Hausärztemangel geführt.
Der Gesetzgeber hätte jetzt die Chance gehabt, das Ruder herumzuwerfen und einen grundsätzlichen Neuanfang zu wagen. Dies ist nicht geschehen und es ist insbesondere die von uns vehement geforderte Rückführung des §73 b SGB V in die alte Version unterblieben. Die Neustrukturierung der Bedarfsplanung und die Aufhebung der Residenzpflicht mögen zwar sinnvoll sein, damit wird aber kein einziger zusätzlicher Hausarzt aufs Land gezogen.

Mit einigen Krankenkassen haben wir Verträge zur Hausarztzentrierten Versorgung (HzV), die zum einen die Rolle des Hausarztes wertschätzen, zum anderen unsere finanzielle Situation etwas verbessern. Weiterhin gibt es aber viele Kassen, die trotz der weiterbestehenden gesetzlichen Verpflichtung die HzV uns und ihren Versicherten weiter vorenthalten. Gerade diese Kassen sind es aber, die immer wieder insbesondere die Hausärzteschaft angreifen. So hat wieder einmal der vdek (Verband der Ersatzkassen) mit einer kürzlich lancierten Presseerklärung die Höhe der vertragsärztlichen Honorare insgesamt und im Besonderen in Niedersachsen kritisiert. Der vdek bezieht sich dabei auf Honorarstatistiken aus dem Jahre 2009, die - wie wir alle wissen - in Niedersachsen einen Sondereffekt darge-stellt haben. Der vdek verschweigt an dieser Stelle aber, dass innerhalb der RLV /QZV bei weitem nicht mehr alle von den Versicherten abgerufenen Leistungen vergütet werden.
Wir sollten uns nicht scheuen, mit unseren Patienten darüber zu sprechen, mit welchen Krankenkassen wir lieber zusammenarbeiten. Und es kann uns auch nicht verboten werden, Patienten über die Mög-lichkeit der freien Kassenwahl aufzuklären.

Aufgrund der guten Kooperation zwischen dem Hausärzteverband und der KVN, stehen die Verhand-lungen zu einer Vertragserweiterung mit der BKK 24 (u.a. Hautkrebsscreening ab 18 Jahren und erweiterter Check up), kurz vor dem Abschluss mit geplantem Wirkbeginn ab Januar 2012. Wir werden Sie umgehend informieren!

Wie sich gute und partnerschaftliche Kooperation bezahlt machen kann, zeigt eine Vertragsänderung mit der AOK Niedersachsen, die beinhaltet, dass die bisherige Begrenzung des Zuschlags für Patienten mit chronischen Erkrankungen von 15,00 Euro zum 1.1.2012 aufgehoben wird und auf sehr erfreuliche 45,00 Euro erhöht wird. Damit anerkennt die AOKN insbesondere Ihre umfassende hausärztliche Be-treuungsleistung bei Ihren multimorbiden Patienten.
Möglich wurde diese Entwicklung nur durch Ihre differenzierte, den realen Behandlungsanlässen zu Grunde liegenden Diagnosen. Dafür möchten wir Ihnen ganz herzlich danken!

Nichts desto weniger haben wir bei der Analyse der Abrechnungsdaten festgestellt, dass - bezogen auf Erkrankungen bei Krankenhausaufenthalten sowie Facharztbehandlungen - noch Defizite in der Ab-rechnung bei Hausärzten für die damit in Zusammenhang stehende Mitbehandlung gegeben sind. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen die Diagnosen aus Krankenhausberichten und Facharztbefunden, insbesondere bei Ihren multimorbiden Patienten, auf Vollständigkeit der eingegebenen Diagnosen zu überprüfen und fehlende Diagnosen ggf. nachzutragen.

Die technische Umsetzung der Arzneimittelsteuerung (Grün-Klick-Modul - d.h. die Rabattpräparate sind farbig markiert, es gibt eine stufenweise „Belohnung" für hohen Anteil an Rabattpräparaten) gestaltet sich weiterhin schwierig. Es wird mittlerweile an einer bundeseinheitlichen Schnittstelle gearbeitet, was zu begrüßen ist, unsere Umsetzung in Niedersachsen aber nicht beschleunigt.
Uns sind aber Informationen zugetragen worden, dass manche Softwarehäuser im Zusammenhang mit der Umsetzung des „Grünklickverfahrens" in Hausarztverträgen schon Rechnungen ausgestellt haben, bzw. die bisherigen regelmäßigen Zahlungsforderungen / Abbuchungen erhöht haben, ohne die dafür entsprechende Gegenleistung, das Funktionieren des Grünklickverfahrens, geliefert zu haben. Dies ist bis zum heutigen Tag - wegen der sehr zögerlichen Entwicklung der Voraussetzungen, noch gar nicht möglich. Bitte überprüfen Sie das. Wir helfen unseren Mitgliedern bei evtl. Rückforderungen.

Im Namen des gesamten Vorstandes und der Geschäftsstelle möchte ich Ihnen für das Neue Jahr alles Gute, Spaß bei der Arbeit, wirtschaftlichen Erfolg und natürlich Gesundheit wünschen.

 

Unterstützen Sie uns - wir arbeiten für Sie.

 

Ihr Hausärzteverband Braunschweig - WIR TUN WAS !

Um Plagiatsvorwürfen vorzubeugen: Es sind Textpassagen von Dr. Bertold Dietsche (HÄV Baden-Württemberg, Dr. Heinz Jarmatz HÄV Niedersachsen und Mark Barjenbruch (KVN) verwendet worden .

 

Ihr/Euer Carsten Gieseking