SATZUNG
des Deutschen Hausärzteverbandes, Landesverband Braunschweig e.V.
in der Fassung der Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 27.Oktober 2010 in Braunschweig
§ 1 Name und Sitz
Der Berufsverband führt den Namen „Deutscher Hausärzteverband -
Landesverband Braunschweig e.V." und ist Mitglied im Deutschen
Hausärzteverband. e.V. Er hat seinen Sitz in Braunschweig und ist im
Vereinsregister des Amtsgerichts Braunschweig eingetragen.
§ 2 Zweck
Zweck des Landesverbandes ist die Wahrnehmung und Förderung der
berufspolitischen und wirtschaftlichen Belange aller Ärztinnen und Ärzte, die an
der hausärztlichen Versorgung (§ 73 Abs. 1 SGB V) teilnehmen, innerhalb und
außerhalb der Ärzteschaft.
§ 3 Mitgliedschaft
a) Mitglieder können alle Ärztinnen und Ärzte werden, die an der haus-
ärztlichen Versorgung (§ 73 Abs. 1 SGB V) im Bereich des Landesver-
bandes Braunschweig teilnehmen.
b) Über Aufnahme und Ausschluss entscheidet der Vorstand des Landes-
verbandes.
c) Die Mitgliedschaft endet:
1. Durch eine schriftliche Kündigung sechs Wochen zum Quartalsende
bei dem Vorstand oder der Geschäftsstelle des Landesverbandes.
2. Durch Ausschluss durch den Vorstand des Landesverbandes.
Berufungsinstanz ist der erweiterte Vorstand des Landesverbandes.
§ 4 Gliederung und Aufbau des Landesverbandes
a) Der Landesverband gliedert sich in Kreisverbände, die den politischen
Kreisen entsprechen.
b) Organe des Landesverbandes sind der Vorstand und die Delegierten -
versammlung, die sich aus gewählten Delegierten der Kreisverbände
zusammensetzt.
§ 5 Der Vorstand
a) Der Vorstand des Landesverbandes besteht aus:
1. dem 1. Vorsitzenden
2. dem 1. stellvertretenden Vorsitzenden
3. dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden
4. dem Schriftführer
5. dem Schatzmeister
Diese sind der Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Je 2 von ihnen sind
berechtigt, den Verein gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten.
Darunter muss sich aber der 1. Vorsitzende oder einer seiner Stellver-
treter befinden.
Dem Vorstand zur Seite stehen die Obleute der Kreisverbände.
Sie bilden gemeinsam den erweiterten Vorstand. Ist der Obmann eines
Kreisverbandes verhindert, kann er durch ein anderes Mitglied des
Kreisverbandes vertreten werden. Der erweiterte Vorstand ist
mindestens zweimal im Jahr zu berufen.
Die übrigen Mitglieder der Kreisverbände sind teilnahmeberechtigt.
Der Vorstand des Landesverbandes wird auf die Dauer von 4 Jahren
gewählt. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes aus, erfolgt die Ergänzung- wahl in der nächsten Delegiertenversammlung.
b) Der Vorstand des Landesverbandes bestimmt seine Sitzungen nach
eigenem Ermessen, führt alle Geschäfte des Verbandes, vertritt ihn in
jeder Hinsicht und ist berechtigt, einen Bevollmächtigten, der nicht
Mitglied des Vereins sein braucht, zur Vertretung und Wahrnehmung
der Vereinsinteressen, auch vor Gericht, zu bestellen.
c) Über die Vorstandssitzungen ist ein Protokoll anzufertigen, welches vom
1. Vorsitzenden zu vollziehen ist.
d) Der Vorstand kann sich Beisitzer zuordnen
e) Mitglieder in Organen sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Die
Delegiertenversammlung kann eine angemessene pauschale
Tätigkeitsvergütung für Vorstandsmitglieder beschließen.
§ 6 Die Delegiertenversammlung
Die Delegiertenversammlung des Landesverbandes ist mindestens einmal im
Jahr zu berufen. Zur Delegiertenversammlung müssen alle Delegierten
schriftlich mindestens 14 Tage vor der Sitzung durch den Vorstand des
Landesverbandes eingeladen werden. Bei Verhinderung können Delegierte
ein Mitglied des Landesverbandes als Vertreter schriftlich benennen. Die
Delegiertenversammlung wird von einem Mitglied des Landesverbandes
geleitet. Sämtliche Mitglieder des Landesverbandes Braunschweig sind an
der Delegiertenversammlung teilnahme- und redeberechtigt.
Ist die Hälfte der Delegierten anwesend, gilt die Versammlung als beschluss-
fähig, andernfalls ist sie frist- oder termingerecht erneut zu berufen. Die
zweite Versammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der Anwesenden
beschlussfähig.
Die gefassten Beschlüsse der Delegiertenversammlung werden schriftlich
niedergelegt und vom Vorsitzenden vollzogen.
Aufgaben der Delegiertenversammlung:
a) Beratung und Beschlussfassung über berufs- und standespolitische
Fragen
b) Entgegennahme des Geschäfts - und Kassenprüfungsberichtes
c) Entlastung des Vorstandes
d) Wahl des Vorstandes
e) Genehmigung des Haushaltsvoranschlages
f) Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
g) Beschlussfassung über Satzung und Satzungsänderung
h) Beschlussfassung über Auflösung des Landesverbandes
i) Wahl der Delegierten für die Bundesdelegiertenversammlung für die in
der Bundesverbandssatzung festgelegten Zeit
j) Wahl von Kassenprüfern
k) Wahl von Ausschüssen
l) Festsetzung von Tätigkeitsvergütungen
§ 7 Kreisverbände
a) Jeder Kreisverband wird durch einen Obmann oder Stellvertreter
vertreten.
b) Der Obmann und sein Stellvertreter werden von den Mitgliedern des
Kreisverbandes für 4 Jahre gewählt.
c) Die Mitglieder der Kreisverbände wählen die Delegierten für die Dele-
giertenversammlung des Landesverbandes. Die Delegierten werden j
jeweils für 4 Jahre gewählt. Auf je angefangene 30
Mitglieder eines Kreisverbandes entfällt ein Delegierter.
§ 8 Gleichstellung
Die in dieser Satzung verwendete sprachliche Form der Personen-
beschreibung erlaubt keinen Rückschluss auf das Geschlecht der
Person.
in der Fassung der Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 27. Oktober 2010 in Braunschweig
aktuelle Satzung Hausärzteverband Braun[...].pdf
Adobe Acrobat Dokument [123.9 KB]
in der Fassung der Beschlüsse der Delegiertenversamlung vom 2. Juni 2010 in Braunschweig
Beitragsordnung.pdf
Adobe Acrobat Dokument [147.8 KB]