Pflegeheimversorgung

Kooperation: Jetzt Verträge zur Pflegeheimversorgung vereinbaren!

Nach Intervention des Deutschen Hausärzteverbandes auf allen Ebenen erfolgte eine Anpassung der Anlage 27 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) „Versorgung in Pflegeheimen“. Die Neuregelung im § 4 der Anlage 27 sieht nunmehr lediglich eine Vereinbarung zur Koordination der Versorgung in sprechstundenfreien Zeiten und der telefonischen Erreichbarkeit vor. Bisher hatte dieser Passus explizit Regelungen zur Versorgung nach 22 Uhr vorgesehen. Wir raten jetzt dazu, unter den neuen Voraussetzungen Kooperationsverträge zur Pflegheimversorgung mit passenden Heimen abzuschließen bzw. bestehende Verträge zu überprüfen und mit Verweis auf die geänderte Anlage anzupassen. Es werden die neuen Leistungen aus der Pflegeheimversorgung wohl nur noch bis zum 30. Juni 2018 extrabudgetär vergütet und dann auf Basis des Vorjahresquartals in die MGV überführt. Die Musterverträge zur Pflegeheimversorgung erhalten alle Verbandsmitglieder kostenfrei auf unserer Homepage

 

Kooperationsvertrag nach § 119b Abs. 1 SGB V
zur Förderung der kooperativen und koordinierten ärztlichen und pflegerischen Versorgung in stationären Pflegeheimen (Anlage 27 zum Bundesmantelvertrag)
Pflegeheimversorgung_119b_Mustervertrag.
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Kooperationsvereinbarung für den koordinierenden Vertragsarzt gemäß einem Kooperationsvertrag nach § 119b SGB V (Anlage 27 zum Bundesmantelvertrag)
Koordinierender_Arzt_Mustervertrag.pdf
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